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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sinnlose Gesetzte


Landei
16.09.02, 16:17
Ich gebe keine Garantie dafür, dass diese Gesetze auch wirklich stimmen, aber schmunzeln mußte ich auf alle Fälle darüber. Zu finden sind sie hier (http://www.sinnlose-gesetze.de/) .

Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)

§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

Landei
16.09.02, 16:21
Auszüge aus der StVO - Strassenverkehrsordnung

Behindertenparkplatz
§41 Abs. 2 Punkt 8 STVO (Zeichen 286 – Eingeschränktes Halteverbot)

... Das Zusatzschild “(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr. ... frei“ nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde , jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Halteverbot aus. ...
__________

DM 20,- Bussgeld bekommt man für:

Unnötiges Laufenlassen des Motors.

Lärmbelästigung durch lautes Türenschlagen.

Unnötig schnelles Beschleunigen beim Anfahren.

Mit quitschenden Reifen durch eine Kurve fahren.
__________

DM 30,- Bussgeld bekommt man für:

Quer parken. (Wenn die Reifen eines geparkten Autos quer zur Strasse stehen)
__________

DM 50,- Bussgeld bekommt man für:

Schleichen !
Wer Tempo 50 fährt und 100 sind erlaubt, kann zur Kasse gebeten werden.
__________

Nackt am Steuer?
Nackt im Auto (stehend oder fahrend) ist NICHT verboten. ABER! Wer aussteigt befindet sich im öffentlichen Raum und verstösst gegen die öffentliche Ordnung.
Macht DM 75,-

Landei
16.09.02, 16:23
In Deutschland ist es verboten, mit einer Pappnase, einem falschen Bart oder einem bemalten Gesicht an einer öffentlichen Versammlung und Aufzügen teilzunehmen. Ein Verstoß gegen dieses Vermummungsverbot kann Sie für 12 Monate ins Gefängnis bringen oder Sie eine Geldstrafe kosten. 8o

Dray2k
16.09.02, 17:07
sicher ja....ist ja gut landei....wir alle haben dich lieb....wir helfen dir auch....*looooooooooooool*

das ist wirklich irre. sowas ist das 7 schlimste was ich jemals gehört habe....WOW.

Goos
16.09.02, 18:33
Original von Landei
und Blinde , jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Halteverbot aus. ...

:)) :D :guck: ***Megalol***http://forum.gamez4ever.de/images/icons/icon16.gif

cu Goos 8)

Goll
17.09.02, 01:42
Hallo!

Wenn ich mir die öffentlichen Toiletten ansehe, halten sich wohl die wenigsten an die Verordnung.Hier müßte das Land Sachsen-Anhalt mal in einer groß angelegten Kampagne Werbung machen und auch ein paar "Klokontrolleure" einstellen, die vor Ort auf die genaue Einhaltung der einzelnen Punkte achten :)

Grüße
Goll