-Rumpelstilzchen-
29.06.03, 14:02
McDonals verdient an jedem verkauften Burger gleichviel!
Schlicht Falsch!
Denn, wenn wir mal als Burger Preis 1,99 € zugrunde legen, und ihr diesen im Restaurant zum dortigen Verzehr kauft, verdient McDo ca. 1,72 € daran.
Denn 16 % Umsatzsteuer aufgeschlagen (0,27 €) ergeben 1,99 €.
wenn ihr nun aber diesen Burger nicht zum dortigen Verzehr, sondern zum Mitnehmen bzw beim McDrive kauft, muss McDo nur 7 % Umsatzsteuer abführen. (0,13 €)
Was zu einem Nettoverdienst, von 1,86 € führt!
bei dem harten Preiskampf den diese Branche führt, ein immenser Unterschied oder?
--- Wenn ihr euch jetzt fragt, weswegen das so ist, habe ich natürlich auch die passende Antwort parat:
In Deutschland wird die Abgabe von Speisen als förderungswürdig erachtet, da sie die Grundbedürfnisse des Menschen bedient. Diese unterliegt gemäß §12 (2) Nr.1 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Bei Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle jedoch, steht nicht der Bewirtungsaspekt im Vordergrund, sondern die Gestellung von Vorrichtungen die den Verzehr an Ort und Stelle ermöglichen!
Dies wiederum ist nicht förderungswürdig, und führt zu einem Steuersatz von 16 %, gemäß §12 (1) UStG.
Vieleicht ganz interessant, weswegen grade unerfahrene und junge Servicekräfte genau nachfragen, obs "zum hieressen" sein soll, oder doch zum mitnehmen....
Jetzt wisst ihr wieso, da sie jeweils den entsprecheneden Knopf drücken müssen, den den korrekten Steuerausweis bedeutet.
Diesen Text habe ich geleihen bei www.ammenmaerchen.de ... auf jeden fall einene Blick wert!
Mir war das mit dem Ausserhausverkauf nicht bewusst. Hab mich immer geärgert, warum die Bedienung im Eiskaffee die Leute, die sich eine Waffel geholt haben, immer von den Stühlen davor verscheucht....
Schlicht Falsch!
Denn, wenn wir mal als Burger Preis 1,99 € zugrunde legen, und ihr diesen im Restaurant zum dortigen Verzehr kauft, verdient McDo ca. 1,72 € daran.
Denn 16 % Umsatzsteuer aufgeschlagen (0,27 €) ergeben 1,99 €.
wenn ihr nun aber diesen Burger nicht zum dortigen Verzehr, sondern zum Mitnehmen bzw beim McDrive kauft, muss McDo nur 7 % Umsatzsteuer abführen. (0,13 €)
Was zu einem Nettoverdienst, von 1,86 € führt!
bei dem harten Preiskampf den diese Branche führt, ein immenser Unterschied oder?
--- Wenn ihr euch jetzt fragt, weswegen das so ist, habe ich natürlich auch die passende Antwort parat:
In Deutschland wird die Abgabe von Speisen als förderungswürdig erachtet, da sie die Grundbedürfnisse des Menschen bedient. Diese unterliegt gemäß §12 (2) Nr.1 UStG dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Bei Abgabe von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle jedoch, steht nicht der Bewirtungsaspekt im Vordergrund, sondern die Gestellung von Vorrichtungen die den Verzehr an Ort und Stelle ermöglichen!
Dies wiederum ist nicht förderungswürdig, und führt zu einem Steuersatz von 16 %, gemäß §12 (1) UStG.
Vieleicht ganz interessant, weswegen grade unerfahrene und junge Servicekräfte genau nachfragen, obs "zum hieressen" sein soll, oder doch zum mitnehmen....
Jetzt wisst ihr wieso, da sie jeweils den entsprecheneden Knopf drücken müssen, den den korrekten Steuerausweis bedeutet.
Diesen Text habe ich geleihen bei www.ammenmaerchen.de ... auf jeden fall einene Blick wert!
Mir war das mit dem Ausserhausverkauf nicht bewusst. Hab mich immer geärgert, warum die Bedienung im Eiskaffee die Leute, die sich eine Waffel geholt haben, immer von den Stühlen davor verscheucht....